Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Leistungsbeschreibung

Welche Leistungen vertraglich zwischen Mantrailing-Challenge und dem/der Veranstaltungs-, Kurs- und Trainingsteilnehmer/in (im Folgenden allgemein Teilnehmer) vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungs- und Kursbeschreibungen von Mantrailing-Challenge oder in den hierauf Bezug nehmenden Angaben in den Ausschreibungen zu den verschiedenen Kursen, Trainings, und Veranstaltungen. Die in den Ausschreibungen enthaltenen Angaben sind bindend. Mantrailing-Challenge behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten Gründen zumutbare Änderungen und Abweichungen vom Inhalt und Ablauf des Seminars, Workshops, Kurses oder sonstiger Veranstaltung (Leistungen) zu erklären und Preisanpassungen vorzunehmen, über die die Teilnehmer auf jeden Fall vor Beginn der Leistungen oder der jeweiligen Ausbildungseinheit informiert werden. Sowohl die Wahl des Trainingsortes als auch des Hundetrainers obliegt allein Mantrailing-Challenge. Zudem behält sich Mantrailing-Challenge vor, auch notwendige kurzfristige und kleinere Änderungen, sowie zeitliche Verschiebungen bei den Veranstaltungen vorzunehmen. 

 

§ 2 Bezahlung (Workshops, Seminare, Themenabende)

Die Kosten für die Veranstaltung werden zwischen Mantrailing-Challenge und dem Teilnehmer vereinbart. Die schriftliche Anmeldung gilt als bindend. Mündliche Absprachen gelten nicht. Die Zahlung ist spätestens 6 Wochen vor Beginn der jeweiligen Einzelveranstaltung fällig, wenn nicht schriftlich eine abweichende individuelle Vereinbarung getroffen wurde. Bei Nichterscheinen oder einer Verspätung zu einem Termin besteht kein Anspruch auf Verlängerung der Trainingszeit oder Teilnahme an einem Folgetermin. Sollte der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin sich innerhalb der genannten Frist anmelden, wird der gesamte Betrag sofort fällig. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugschadens behält sich Mantrailing-Challenge vor.

 

§ 2.1 Bezahlung (Kurse und Gruppen Mantrailing)

Die Kosten für die Kurse/Gruppen sind auf der Homepage zu entnehmen oder bei Mantrailing-Challenge zu erfragen. Die schriftliche Anmeldung eines Kurses bzw. Gruppentrainings gilt als bindend. Sollte keine schriftliche Anmeldung vorliegen, werden dennoch bei Bezahlung des Kurses die Teilnahmebedingungen automatisch akzeptiert. Mündliche Absprachen gelten nicht. Die Teilnahmegebühr ist innerhalb von zwei Wochen nach der ersten Anmeldung per Überweisung oder in bar zu zahlen, ansonsten verfällt die Anmeldung. Die darauf folgenden Zahlungen sind dann spätestens 2 Wochen vor Beginn des jeweiligen Kurses/Gruppe fällig, wenn nicht schriftlich eine abweichende individuelle Vereinbarung getroffen wurde. Bei Nichterscheinen oder einer Verspätung zu einem Termin besteht kein Anspruch auf Verlängerung der Trainingszeit oder Teilnahme an einem Folgetermin. Sollte der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin sich innerhalb der genannten Frist anmelden, wird der gesamte Betrag sofort fällig. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugschadens behält sich Mantrailing-Challenge vor.

 

§ 2.2 Bezahlung (Einzeltraining und Gruppen bzw. Offene Gruppen)

Die Zahlung für das Einzeltraining bzw. die Gruppenstunden werden in bar direkt nach dem Unterricht entrichtet. Bei Absage innerhalb einer Frist von 48 Stunden fällt die gesamte Gebühr an. Bei Nichterscheinen oder einer Verspätung zu einem Termin besteht kein Anspruch auf Verlängerung der Trainingszeit oder Teilnahme an einem Folgetermin.

 

§ 3 Rücktritt durch den Teilnehmer (Workshops, Seminare, Themenabende, Veranstaltungen)

Der Teilnehmer kann vom Vertrag ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zeitpunkt des Eingangs der Erklärung bei Mantrailing-Challenge, jedoch sollte dies spätestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung erfolgen, danach fallen die unten genannten Stornierungskosten an. Im Falle des Rücktritts kann Mantrailing-Challenge ohne weiteren Nachweis pauschalen Schadens- und Aufwendungsersatz für die getroffenen Vorkehrungen, für die durch den Rücktritt erfolgenden Maßnahmen und für den entgangenen Gewinn verlangen.

 

Die Stornierungskosten betragen:

  • bis sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung: 30 % des Entgelts 
für die Veranstaltung
  • bis vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung: 50 % des Entgelts 
für die Veranstaltung
  • bis zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung: 80 % des Entgelts 
für die Veranstaltung
  • bei Rücktritt ab zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung, sowie bei Abbruch der Veranstaltung erfolgt keine Rückerstattung.

Kommt der Teilnehmer seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist Mantrailing-Challenge berechtigt, die Teilnahme zu verweigern. Der Teilnehmer ist zu einer Rückforderung der Teilnahmegebühr berechtigt, wenn die Veranstaltung nicht stattfinden kann bzw. Mantrailing-Challenge keinen entsprechenden Ersatztermin anbieten kann. Bei Nichterscheinen oder einer Verspätung zu einem Termin besteht kein Anspruch auf Verlängerung der Trainingszeit oder Teilnahme an einem Folgetermin.

 

§ 3.1 Rücktritt durch den Teilnehmer (Kurse und Gruppen)

Der Teilnehmer kann vom Vertrag ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Ein frühzeitiger Rücktritt bzw. eine Rückerstattung der Kursgebühr eines laüfenden Kurses ist nicht möglich, es sei denn, beide Parteien einigen sich schriftlich im beiderseitigem Einvernehmen. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zeitpunkt des Eingangs bei Mantrailing-Challenge, jedoch sollte dies spätestens zwei Wochen vor Beginn des Kurses/Gruppe erfolgen, danach fallen die unten genannten Stornierungskosten an. Im Falle des Rücktritts kann Mantrailing-Challenge ohne weiteren Nachweis pauschalen Schadens- und Aufwendungsersatz für die getroffenen Vorkehrungen, für die durch den Rücktritt erfolgenden Maßnahmen und für den entgangenen Gewinn verlangen.

 

Die Stornierungskosten betragen:

  • bis zwei Wochen vor Beginn des Kurses/Gruppe: 20 % des Entgelts 
für den Kurs/Gruppe
  • bis eine Woche vor Beginn des Kurses/Gruppe: 50 % des Entgelts 
für den Kurs/Gruppe
  • unter einer Woche vor Beginn des Kurses/Gruppe sowie bei Abbruch 
des Kurses/Gruppe erfolgt keine Rückerstattung.

Kommt der Teilnehmer seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist Mantrailing-Challenge berechtigt die Teilnahme zu verweigern. Der Teilnehmer ist zu einer Rückforderung der Teilnahmegebühr berechtigt, wenn die Veranstaltung nicht stattfinden kann bzw. Mantrailing-Challenge keinen entsprechenden Ersatztermin anbieten kann. Bei Nichterscheinen oder einer Verspätung zu einem Termin besteht kein Anspruch auf Verlängerung der Trainingszeit oder Teilnahme an einem Folgetermin.

 

§ 3.2 Rücktritt (Einzeltraining und Gruppen bzw. offene Gruppen Mantrailing)

Bei Absage innerhalb einer Frist von 48 Stunden fällt die gesamte Gebühr an. Bei Nichterscheinen oder einer Verspätung zu einem Termin besteht kein Anspruch auf Verlängerung der Trainingszeit oder Teilnahme an einem Folgetermin.

 

§ 4 Rücktritt

Mantrailing-Challenge kann vom Vertrag zurücktreten,

  • ohne Einhaltung einer Frist und unter Berechnung der Stornierungskosten gem. § 3 AGB, wenn sich der Teilnehmer vertragswidrig verhält, insbesondere wenn das Ziel einer Veranstaltung oder andere Teilnehmer gefährdet werden.
  • eine Woche vor einer Einzelveranstaltung (Workshops, Themenabende, Veranstaltungen), wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde. Dabei wird der eingezahlte Betrag von Mantrailing-Challenge voll erstattet. Weitergehende Ansprüche entstehen nicht.

Bei Ausfall des Trainers-, Kursleiter-, Dozent-, Referent/in oder bei sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, die eine Durchführung der Veranstaltung verhindern bzw. unzumutbar erschweren, wird möglichst schnell nach einem Ersatztermin für die Veranstaltung gesucht. Jedoch steht es Mantrailing-Challenge frei, den Kurs oder Veranstaltung nicht stattfinden zu lassen.

 

§ 5 Berechtigte Teilnahme und Voraussetzungen

Teilnehmer an Kursen, Trainings oder Veranstaltungen von Mantrailing-Challenge müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben bzw. muss bei Minderjährigen eine Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten vorliegen. Der teilnehmende Hund muss haftpflichtversichert und gegen Tollwut geimpft sein. Der Teilnehmer/in haftet für alle durch ihn und seinen Hund entstehenden Schäden selbst. Ein Freilauf des Hundes während der Kurse, Trainings und Veranstaltungen wird von Mantrailing-Challenge nicht gestattet. Für alle Mantrailingteilnehmer besteht während des Trainings Warnwestenpflicht. Die Teilnahme ist auf die gemeldete Person beschränkt. Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, seinen Teilnehmerplatz auf dritte Personen zu übertragen, es sei denn Mantrailing-Challenge wurde darüber schriftlich informiert und willigte ein.

 

§ 6 Filmen und Fotografieren

Bei Workshops und Trainingsgruppen sowie bei allen anderen Veranstaltungen darf nur nach Absprache mit allen Teilnehmern/innen, Dozenten und Mantrailing-Challenge fotografiert oder gefilmt werden. Die urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz und sonstigen Rechte des dabei entstehenden Materials, liegen ausschließlich bei Mantrailing-Challenge.

Die Teilnehmer/innen sind mit einer etwaigen Veröffentlichung einverstanden.

 

§ 7 Sorgfaltspflicht des Teilnehmers

Der Teilnehmer ist für eine ordnungsgemäße, dem Tierschutz entsprechende Haltung seines Hundes während der Kurse oder Veranstaltungen verantwortlich. Sollte Mantrailing-Challenge in Hinsicht des Tierschutzes Bedenken haben, oder sollte der/die Teilnehmer/in die allgemeinen Anweisungen missachten, kann Mantrailing-Challenge eine weitere Teilnahme an der Veranstaltung verweigern. Der Teilnehmer hat dadurch keinen Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr. Auch hat der Teilnehmer während der Kurse, Trainings und Veranstaltungen auf die Sicherung seines Hundes zu achten, sowie an eine entsprechende Eigensicherung zu denken. Der Teilnehmer, haftet für sich und die von Ihm und seinem Hund verursachten Schäden selbst. Die Teilnahme an den Kursen, Trainings oder Veranstaltungen bei Mantrailing-Challenge erfolgt auf eigene Gefahr des Teilnehmers. Missachtung der Anweisungen von Mantrailing-Challenge schließt eine Haftung in jedem Fall aus. Mantrailing-Challenge haftet nicht für selbstverschuldete Unfälle des Teilnehmers. Dies gilt auch für entstandenen Verletzungen während des Trainings, sowie an Personen, Beschädigungen an Sachen, sowie für solche, die auf Verhalten Dritter einschließlich anderer Teilnehmer, sowie ihrer Hunde zurückzuführen sind.

Ebenso muss der Teilnehmer bei Veranstaltungen sämtliche Regeln der Straßenverkehrsordnung und das jeweils gültige Landeshunde- bzw. Naturschutzgesetz beachten.

 

§ 8 Haftung von Mantrailing-Challenge

Schadenersatzansprüche des Teilnehmers gegenüber Mantrailing-Challenge sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln von Mantrailing-Challenge.

Mantrailing-Challenge haftet nicht, wenn das Training (im Ganzen) oder die Veranstaltung ohne Verschulden von Mantrailing-Challenge (z.B.: Krankheit, im Falle höherer Gewalt u.ä.) zum vereinbarten Zeitpunkt nicht stattfinden kann. In diesem Fall ist Mantrailing-Challenge berechtigt, dem Teilnehmer/in einen entsprechenden Ersatztermin anzubieten oder von der Vereinbarung zurückzutreten. Der Teilnehmer ist insoweit nicht zur Minderung der Teilnehmergebühr oder zum Schadensersatz berechtigt. Ansprüche des Teilnehmers gegen Mantrailing-Challenge hat dieser innerhalb einer Ausschlussfrist von 1 Monat, beginnend ab Ende des Trainings (im Ganzen) oder der Veranstaltung, schriftlich gegenüber Mantrailing-Challenge geltend zu machen. Erfolgt die Geltendmachung nicht oder nicht fristgerecht, ist die Geltendmachung sämtlicher Ansprüche ausgeschlossen, es sei denn, das Unterbleiben der Geltendmachung beruht auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln Mantrailing-Challenge.

 

§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Ort, der schriftlich vereinbart wurde. Gerichtsstand ist der Sitz von Mantrailing-Challenge.

 

§ 10 Sonstiges

Mündliche Absprachen bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Eine Änderung oder Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform. Soweit eine oder mehrere Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen geltendes Recht verstoßen und/ oder unwirksam sind, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Unwirksame oder rechtsverstoßende Geschäftsbedingungen werden durch solche wirksame ersetzt, die dem Willen der Parteien zum Zeitpunkt der Anmeldung unter besonderer Berücksichtigung des Sinnes und Zweckes der Anmeldung, der Besonderheiten der Veranstaltung und der gewollten Regelungen am nächsten kommt.

 

 

 

 

 

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